Häufig gestellte Fragen FAQ
Brauche ich eine Überweisung?
Radiologie und Nuklearmedizin sind wie zum Beispiel auch die Labormedizin Überweisungsfächer. Gesetzlich versicherte Patienten müssen eine im letzten oder aktuellen Quartal ausgestellte Überweisung des Hausarztes oder Facharztes vorlegen. Hierauf ist die gewünschte Untersuchung vermerkt. Im Einzelfall wird aber eine andere Untersuchungsmethode als die auf der Überweisung beschriebene durchgeführt. Dies ist im Ermessen und der Verantwortung des Radiologen. Privatpatienten brauchen keine Überweisung, im Regelfall werden Sie jedoch ebenfalls von Kollegen zu bestimmten Untersuchungen überwiesen.
Gibt es lange Wartezeiten?
Um Wartezeiten zu vermeiden ist bis auf Notfälle eine persönliche oder telefonische Terminabsprache wünschenswert. Bei stark frequentierten Untersuchungen (z.B. MRT, CT, Schilddrüse, Mammografie) sind Termine oft erst nach einigen Wochen möglich. Bei akuten Notfällen sind wir jedoch flexibel, wobei dann jedoch auch im Regelfall schon ein telefonischer Kontakt mit dem überweisenden Arzt erfolgte. Da die Untersuchungen planbar sind entstehen im Praxisablauf keine wesentlichen Wartezeiten. Bei Häufung von Notfällen oder technischen Problemen, die bei einer Praxis mit dieser Hochtechnologie-Ausstattung immer möglich sind, kann es jedoch auch einmal längere Wartezeiten geben. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Muss ich mich auf die Untersuchung vorbereiten?
Bei einer telefonischen Terminvergabe werden Sie abhängig von der gewünschten Untersuchung informiert ob Sie nüchtern kommen müssen. Bei manchen Untersuchungen mit Kontrastmittel müssen wir bestimmte Blutwerte (TSH, Kreatinin) wissen um mögliche Komplikationen zu vermeiden. Bei Diabetikern, die das Mittel Metformin einnehmen muss dies bei Gabe von jodhaltigem Kontrastmittel (also beim CT) drei Tage vor und drei Tage nach der Untersuchung abgesetzt werden. Dies könnte zu einer schweren Stoffwechselentgleisung führen. Unbedingt erforderlich ist auch die Vorlage eines Allergieausweises -wenn vorhanden-. Bei Mammographien müssen gegebenenfalls vorhandene Voraufnahmen unbedingt mitgebracht werden um diese mit den neuen vergleichen zu können. Auch Arztbriefe oder andere Unterlagen und Röntgenbilder die mit der geplanten Untersuchung zu tun haben können sollten vorgelegt werden. Dies erleichtert die Befundung und Einschätzung durch den Radiologen. Man kann nur zuwenig aber niemals zuviel Information haben!
Sind Röntgenstrahlen gefährlich?
Schon im normalen Leben oder auch bei Flügen ist man der natürlichen Strahlung ausgesetzt. Der Radiologe ist verpflichtet den Patienten vor einer zu hohen Strahlenbelastung zu bewahren. Bei der diagnostischen Radiologie ist aber bei vielen Untersuchungen die Anwendung von Röntgenstrahlen notwendig. Diese wird jedoch so gering wie möglich gehalten, muss aber zu aussagekräftigen Aufnahmen führen. Das Mitführen eines Röntgenpasses ist zu empfehlen, wir stellen Ihnen auch gerne einen aus. So werden Doppeluntersuchungen vermieden. Regelmäßige TÜV-Untersuchungen stellen sicher dass die Geräte technisch einwandfrei sind.
Kann ich die Röntgenbilder behalten?
Im Zeitalter der digitalen Technik werden keine Originalbilder mehr entwickelt. Sämtliche Untersuchungen, auch Sonografien und Szintigrafien, werden digital archiviert. Papierausdrucke von CT- und MRT- Untersuchungen sind zum Verbleib beim Überweiser oder Patienten gedacht. Die Bilder werden als QR Code zum Abruf oder auf Wunsch als CD zur Verfügung gestellt. Die Bilder werden mindestes 10 Jahre in der Praxis digital archiviert.